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Aufnahme in die Gesamtschule

Nach § 46 des „Schulgesetzes von Nordrhein-Westfalen" (§ 46 SchG) entscheidet der Schulleiter über die Aufnahme in die Schule. Gäbe es genügend Gesamtschulen, könnte jedes Kind aufgenommen werden, das in die Klasse 5 versetzt ist.

Bei Anmeldeüberhängen allerdings muss nach Kriterien entschieden werden, die ein ausgewogenes Verhältnis der Schüler/innenpopulation sichern.

Kriterien:

  • Es besteht ein ausgewogenes Verhältnis in Bezug auf schulische Leistung und Geschlecht.
  • Soziale Härtefälle können in beschränktem Umfang unabhängig von den genannten Kriterien aufgenommen werden.
  • Sind nach diesem Verfahren nicht alle Plätze vergeben, entscheidet das Los.

Die Gesamtschule braucht eine ausgewogene Schülerschaft mit Schülerinnen und Schülern aus allen gesellschaftlichen Schichten und auch aus allen Leistungsbereichen.

Es werden also gleich viele Mädchen und Jungen aufgenommen und je 50 % Kinder mit besseren bzw. mit schlechteren Schulleistungen, nicht etwa die 174 "leistungsbesten" Kinder.

Ausgewogen heißt z. B.: Ungefähr die Hälfte der aufgenommenen Kinder (etwa 87) hat einen Notenschnitt von 2,8 und / oder schlechter, die andere Hälfte von 2,7 bis 1,0.

Und so wird der Schnitt ermittelt:

Grundlage ist das erste Halbjahreszeugnis der vierten Klasse; zunächst wird der Durchschnitt der drei Noten im Bereich Sprache errechnet, anschließend wird die Durchschnittsnote der Fächer Sprache, Mathematik und Sachkunde gebildet und doppelt gewertet, dann kommen die anderen Fächer in einfacher Wertung dazu. Aus diesen Werten wird dann der Notendurchschnitt errechnet.

Abschließend muss noch einmal betont werden, dass jedes Kind, das in die Klasse 5 versetzt wird, eine sehr gute Chance hat, in die Gesamtschule Velbert-Mitte aufgenommen zu werden.

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