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Unterricht bei Eis und Schnee? - Informationen für Eltern und volljährige Schülerinnen und Schüler

Winter

Grundsätzlich entscheiden Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler selbst, ob es zumutbar ist, bei extremen Witterungsverhältnissen - dazu zählen starker Schneefall und Eisglätte - den Schulweg gefahrlos anzutreten. Grundlage dafür ist der Erlass zu den "Schulversäumnissen" (§ 43 Absatz 2 SchulG NRW).

Bitte informieren Sie in solchen Fällen die Schule zunächst telefonisch und nachfolgend auch unbedingt schriftlich über das Schulversäumnis Ihres Kindes, sodass es entschuldigt ist. Gleiches gilt für volljährige Schülerinnen und Schüler.

Versäumte Klassenarbeiten bzw. Klausuren werden nachgeschrieben.

Link_Schulversäumnis bei extremen Witterungsverhältnissen

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