Konzept zur Leistungsbewertung

1. Einleitung

 Leistungsbewertung ist im schulischen Leben allgegenwärtig. Das Beobachten, Fördern und Fordern und das Bewerten von Leistungen ist eine wesentliche Aufgabe der Schule. Sie gibt Schülerinnen und Schülern und deren Eltern Orientierung, welche Kompetenzen in welchem Umfang erreicht werden sollen. Kompetenzüberprüfungen generieren individuelle Förderpläne, welche den schulischen Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen vermögen. Transparente Leistungsbewertung stellt sowohl den Lernprozess als auch die Beurteilung des Leistungsvermögens der Schüler sicher. Die erreichten Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler dienen Lehrerinnen und Lehrern als Grundlage für eine am Leistungsvermögen der Schüler ausgerichteten Unterrichtsplanung. Lernmotivation, Anstrengungsbereitschaft und Leistungsentwicklung werden so gestärkt. Außerdem wird eine Beratungsgrundlage geschaffen, um Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen und einen möglichst hohen Schulabschluss zu erreichen.

Es ist uns wichtig, unsere Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, dass sie sich selbst Ziele setzen und überlegen, wie sie – gemeinsam mit anderen – diese Ziele erreichen können. Dazu wird eine intensive Kommunikation zwischen Schülern, Eltern und Lehrern angestrebt.

 Die Gesamtschule Velbert möchte mit dem vorliegenden Konzept allen am Lernprozess Beteiligten, insbesondere den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern die Grundsätze der Leistungsbewertung transparent und somit Bewertungen nachvollziehbar machen.

Die folgenden Ausführungen stellen eine Vereinheitlichung der Kriterien der Leistungsmessung und Benotung dar und sollen sicherstellen, dass diese Kriterien für alle am Lernprozess beteiligten Personen verbindlich sind.

Die Souveränität der Leistungsbewertung in den Fächern und Lernbereichen muss allerdings fachspezifischen Kriterien genügen. Das vorliegende Konzept zur Leistungsbewertung ist daher durch die einzelnen Fachbereiche unter fachspezifischen Anforderungen und Bedingungen konkretisiert worden.

 

2. Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz (§48-52, §70 SchulG), in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§ 6,7 APO – SI) und für die Sekundarstufe II (APO-GOSt §13-17) sowie in Nr. 3 des RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 05.05.2015 (BASS 12 – 63 Nr. 3) niedergelegt.

 a) Schulgesetz

Schulgesetz zu Grundsätzen der Leistungsbewertung

 b) Ausbildungs- und Prüfungsordnungen

Ausbildungs- und Prüfungsordnungen

 

 3. Grundsätze der Leistungsbewertung

Die Kriterien für die Leistungsbewertung sowie die zugrunde liegenden Kompetenzerwartungen werden den Schülerinnen und Schülern zu Beginn jeden Schuljahres in den einzelnen Unterrichtsfächern vorgestellt. Die Eltern werden auf den Klassenpflegschaftssitzungen über die Grundsätze der Leistungsbewertung informiert. Des Weiteren sind die schulinternen Lehrpläne aller Fächer mit den fachspezifischen Leistungsanforderungen als Teil des Schulprogramms jederzeit einsehbar.

Das Konzept zur Leistungsbewertung ist allen schulischen Gremien vorgestellt und in der Schulkonferenz abgestimmt worden.

 

4. Grundlagen der Leistungsbewertung

Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von den Schülern und Schülerinnen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen.

Beide Beurteilungsbereiche sowie die Ergebnisse der zentralen Klausuren werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt  (vgl. Schulgesetz NRW § 48). Dies bedeutet nicht, dass aus beiden Noten das arithmetische Mittel zu bilden ist, sondern erfordert vielmehr eine Entscheidung der Fachlehrkraft im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung und orientiert sich an den Vereinbarungen zur Leistungsbewertung der jeweiligen Fachkonferenz im schulinternen Curriculum.

 a) Bewertung schriftlicher Leistungen

Anzahl und Dauer der schriftlichen Arbeiten sind durch die APO SI und APO-GOSt §13-17 (?) weitgehend festgelegt. (Anzahl und Dauer von Klassenarbeiten)

Für die Leistungsanforderungen in Klassenarbeiten, mündlichen Kommunikationsprüfungen und Klausuren gelten grundsätzlich die in den jeweiligen Richtlinien und Kernlehrplänen ausgewiesenen Vorgaben hinsichtlich Anzahl, Dauer und Aufgabenformate. Die in Klassenarbeiten und Klausuren zu bewertenden Leistungen umfassen in der Regel eine Inhalts- bzw. Verstehensleistung und eine Darstellungsleistung.

Die Inhalts- bzw. Verstehensleistungen beziehen sich in der Regel auf mehrere Bereiche des Faches und sollten alle drei Anforderungsbereiche (AFB) berücksichtigen:

AFB I:      Reproduktion, z.B. etwas wiederholen, zusammenfassen, etc.

AFB II:     Anwendung von Kenntnissen und Transfer, z.B. etwas miteinander vergleichen oder in Beziehung setzen, etc.

AFB III:   Reflexion und Problemlösung, z.B. etwas beurteilen, Lösungsvorschläge machen oder weiterführende Aspekte anbieten.

Bei der Aufgabenentwicklung von Klassenarbeiten und Klausuren werden die verschiedenen Anforderungsniveaus beachtet. Im Blick auf die Zuordnung von Bewertungspunkten zu Anforderungsniveaus müssen die Bedingungen der Lerngruppe (Alter, Unterrichtssituation, Zusammensetzung der Lerngruppe, Lernsituation) berücksichtigt werden.

 Den Schülerinnen und Schülern müssen die zu erwartenden Leistungen bei Klassenarbeiten und Klausuren in Form eines so genannten Erwartungshorizontes transparent gemacht werden. Ab der Note „schwach ausreichend“ (4 minus) sollten die Rückmeldungen zusätzliche individuelle Lern- und Förderempfehlungen enthalten.

 Durch die standardisierten Formen der Leistungsmessung wie Lernstanderhebungen in Deutsch, Mathematik und Englisch in Klasse 8, den zentralen Klausuren in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik in Stufe 10 sowie den Zentralklausuren in Deutsch und Mathematik in der Einführungsphase EF und dem Zentralabitur erhält die Schule über die vergleichende Auseinandersetzung wichtige Impulse für die Qualitätsentwicklung von Unterricht.

Übersicht Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten

 b) Bewertung der „Sonstigen Leistungen im Unterricht“

Zentrale Aspekte bei der Beurteilung der „Sonstigen Mitarbeit“ stellen die Qualität, die Quantität sowie die Kontinuität der im unterrichtlichen Zusammenhang erbrachten Leistungen dar. Die Schülerleistungen werden in einem kontinuierlichen Prozess auf der Grundlage von Diagnosen und Beobachtungen während des Schuljahres beurteilt.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten während der Unterrichtstunden von der Lehrkraft ein Feedback, so dass sie lernen ihre Sonstige Mitarbeit einzuschätzen. Mindestens einmal pro Halbjahr am Sprechtag werden sie gemeinsam mit ihren Eltern über ihren Leistungsstand aufgeklärt. Die Lehrerinnen und Lehrer zeigen dabei zudem Wege zur Verbesserung der Sonstigen Leistungen im Unterricht auf.

Zu den „sonstigen Leistungen im Unterricht“ gehören in allen Fächern mündliche Beiträge, bei deren Bewertung folgende Aspekte Berücksichtigung finden:

  • aktive Beteiligung am Unterrichtsgespräch (Quantität und Kontinuität)
  • Qualität der Beiträge (inhaltlich und methodisch)
  • konstruktive Mitarbeit bei Partner- und Gruppenarbeiten oder anderen Lernarrangements und kooperativen Arbeitsformen
  • Eingehen auf Beiträge und Argumentationen von Mitschülerinnen und Mitschülern, Unterstützung von Mitlernenden
  • praktische Leistungen (z.B. Durchführung eines Versuches)
  • Darstellungsleistung bei Referaten oder Plakaten und bei der Präsentation von Arbeitsergebnissen
  • mündliche Wiedergabe von Hörtexten (Hörverstehen).

Andererseits zählen hierzu auch unabhängig von Klassenarbeiten und Klausuren erbrachte schriftliche Leistungen, wie zum Beispiel

  • kurze schriftliche Übungen („Tests“, Vokabelüberprüfungen), deren Ergebnis nicht den gleichen Stellenwert wie das einer Klassenarbeit haben darf
  • Protokolle
  • Heft- und Ordnerführung
  • Referate.

Hausaufgaben werden gemäß des Hausaufgabenerlasses (vgl. BASS 12 – 31 Nr.1) in der Sek I in der Regel nicht mit einer Note bewertet, sind allerdings als erbrachte Leistungen entsprechend zu würdigen.

Es ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler zu konstruktiven Beiträgen angeregt werden. Daher erfolgt die Bewertung der sonstigen Mitarbeit nicht defizitorientiert oder ausschließlich auf fachlich richtige Beiträge ausgerichtet. Vielmehr bezieht sie Fragehaltungen, begründete Vermutungen und ein sichtbares Bemühungen um Verständnis mit in die Bewertung ein.

In allen Fächern müssen häufige Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit bei der Festlegung der Note angemessen berücksichtigt werden. Dabei sind insbesondere das Alter, der Ausbildungsstand und die Muttersprache der Schüler zu beachten.

Alle an der Gesamtschule Velbert-Mitte vertretenen Fachkonferenzen haben Beschlüsse zur Leistungsbewertung gefasst, in denen Ausdifferenzierungen der fachspezifischen Aspekte und Anforderungen im Bereich der Sonstigen Leistungen zu finden sind.

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