Fachkonferenzen
Die Fachkonferenzen beraten über alle das Fach betreffende Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie tragen Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der fachlichen Arbeit und beraten über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und Evaluationsergebnisse.
Die Fachkonferenzen entscheiden in ihrem Fach insbesondere über
- Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit,
- Grundsätze zur Leistungsbewertung,
- Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.
- die Weiterentwicklung der schulinternen Lehrpläne.
Mitglieder der Fachkonferenzen sind die Lehrerinnen und Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten. Die Fachkonferenzen wählen aus ihrer Mitte eine Person für den Vorsitz. Je zwei Vertretungen der Eltern und der Schülerinnen und Schüler können als Mitglieder mit beratender Stimme teilnehmen.
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