Mit unserem Vertretungskonzept, in das alle Lehrkräfte unserer Schule über sogenannte „Vertretungsbereitschaften“ einbezogen sind, möchten wir sicherstellen, dass so wenig wie möglich Unterricht entfallen muss.
Hierbei ist uns folgende Priorisierung wichtig:
Zunächst wird versucht, Fachunterricht durch eine Fachlehrkraft zu vertreten.
Sollte dies nicht gelingen, wird in jüngeren Jahrgängen geschaut, ob eine Klassenlehrer*in die Vertretung übernehmen kann oder eine Lehrkraft, die Vertretungsmaterialien von der erkrankten oder verhinderten Lehrkraft erhalten hat.
Dazu haben wir schulintern eine Mailadresse eingerichtet, an die Vertretungsmaterialien gesendet werden müssen.
Verantwortlich für den bedarfsgerechten Einsatz von Vertretungskolleg*innen und die Planung des Vertretungsunterrichtes ist unser schulinternes Orgateam.

1. Ziel des Vertretungskonzeptes
2. Grundsätze des Vertretungsunterrichts
- Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht mit der ersten Priorität auch Fachunterricht des zu vertretenden Faches.
- Nach Möglichkeit wird an der GVM in den Jahrgängen 5 und 6 jede Unterrichtsstunde, auch nachmittags, vertreten. Dieser Sachverhalt ist Teil unseres Ganztagskonzepts.
- Die verlässliche Sicherung des Schulunterrichts in der gesamten Sekundarstufe 1, zumindest am Vormittag, ist für die meisten Eltern unserer Kinder eine wesentliche Voraussetzung, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können.
3. Gründe für Vertretungsunterricht
3.1 Abweichungen vom Stundenplan
- kurzfristigen Erkrankungen
- längerfristigen Erkrankungen
- Mutterschutz
- Elternzeit
- Sonderurlaub aus dienstlichen oder privaten Anlässen
- Abwesenheit bei Fortbildungen
- dienstlichen Aufgaben
- und anderen Gründen
Größere Herausforderungen bereiten nicht planbare Abweichungen vom Unterrichtsplan. Hierbei handelt es sich in der Regel um kurzfristige Krankmeldungen oder sonstige Gründe, die einen (rechtzeitigen) Dienstantritt der Lehrkräfte verhindern können.
4. Vertretungsunterricht / Organisation
- Vertretung durch eine Fachlehrkraft bzw. Klassenlehrer*in
- Vertretung durch Lehrkräfte, die in der jeweiligen Klasse unterrichten und in ihrem Unterrichtsfach im Stoff weiterarbeiten können,
- allgemeine Vertretung (weder klassen- noch fachbezogen),
- sonstige Maßnahmen wie das Koppeln von Lerngruppen oder das Auflösen von Teilgruppen.
- Nutzung der Vertretungsreserve
- bezahlte Mehrarbeit
- Ausgleich der Mehrarbeit über das schulinterne Jahresarbeitszeitkonto bei Dauervertretung möglich
- Abordnung
- Versetzung
- Neueinstellung
- Alle Kolleg*innen nehmen zu Beginn ihres Dienstes in der Schule Kenntnis vom Vertretungsplan.
- Alle Schüler*innen nehmen vor der ersten Stunde Kenntnis vom Vertretungsplan (Aushang, Fernseher).
- In den ersten Stunden eines jeden Wochenarbeitstages stehen Vertretungspräsenzen für den spontanen Einsatz bei nicht planbaren Absenzen zur Verfügung.
- Für Vertretungsunterrichte in den Stunden 2 – 9 werden unter Berücksichtigung der unter 4.1 genannten Kriterien vorrangig die Kolleg*innen eingesetzt, die in den entsprechenden Unterrichtsstunden eine VB Stunde haben (s. u. „4.3.3 Gleichmäßige Verteilung der Belastungen“)
- Zu Beginn eines jeden Schultages, spätestens vor Beginn des individuellen Unterrichts, ist der Vertretungsplan von jeder Lehrkraft zur Kenntnis zu nehmen. „Ad hoc“-Veränderungen werden aktiv von den Mitarbeitern im Orga-Büro kommuniziert.
- In der Regel, jedoch unter Berücksichtigung des tatsächlichen Absenzgrundes, stellt die abwesende Lehrkraft Planungsunterlagen / Unterrichtsmaterial per IServ zur Verfügung.
- Paralleles Arbeiten in den Jahrgangsfachteams sowie die parallele inhaltliche Vorbereitung von Klassenarbeiten und Tests ermöglicht die inhaltliche Vorbereitung von Vertretungsstunden unter Inanspruchnahme dieser inhaltlichen Kooperationsformen.