Erholsame Sommerferien! Der Unterricht beginnt wieder am Mi, 27.08.25 für Jg. 6-Q2 um 8.00 Uhr, für Jg. 5 um 8.45 Uhr.

Stundenplan

Vertretungskonzept

Mit unserem Vertretungskonzept, in das alle Lehrkräfte unserer Schule über sogenannte „Vertretungsbereitschaften“ einbezogen sind, möchten wir sicherstellen, dass so wenig wie möglich Unterricht entfallen muss.

Hierbei ist uns folgende  Priorisierung wichtig:

Zunächst wird versucht, Fachunterricht durch eine Fachlehrkraft zu vertreten.

Sollte dies nicht gelingen, wird in jüngeren Jahrgängen geschaut, ob eine Klassenlehrer*in die Vertretung übernehmen kann oder eine Lehrkraft, die Vertretungsmaterialien von der erkrankten oder verhinderten Lehrkraft erhalten hat.

Dazu haben wir schulintern eine Mailadresse eingerichtet, an die Vertretungsmaterialien gesendet werden müssen.

Verantwortlich für den bedarfsgerechten Einsatz von Vertretungskolleg*innen und die Planung des Vertretungsunterrichtes ist unser  schulinternes Orgateam.

Unterricht ist die zentrale Aufgabe von Schule und steht im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit an der GVM. 
Seine Realisierung und somit die Minimierung von Unterrichtsausfall ist die Voraussetzung dafür, dem Bildungs- und Erziehungsauftrag unserer Schule gerecht zu werden.
Gleichzeitig ist festzuhalten, dass Unterricht im schulischen Alltag nicht immer in der geplanten Weise stattfindet. Die Gründe für Vertretungsunterricht sind vielschichtig.
Das vorliegende Vertretungskonzept unserer Schule hat den Anspruch, im Falle der Abwesenheit einer Lehrkraft, die Qualität und die Kontinuität des Unterrichts so weit wie möglich zu erhalten und Unterrichtsausfälle zu minimieren.
Das Konzept soll Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Berechenbarkeit für unsere Schüler*innen, Eltern und das Kollegium schaffen.
  • Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht mit der ersten Priorität auch Fachunterricht des zu vertretenden Faches.
  • Nach Möglichkeit wird an der GVM in den Jahrgängen 5 und 6 jede Unterrichtsstunde, auch nachmittags, vertreten. Dieser Sachverhalt ist Teil unseres Ganztagskonzepts.
  • Die verlässliche Sicherung des Schulunterrichts in der gesamten Sekundarstufe 1, zumindest am Vormittag, ist für die meisten Eltern unserer Kinder eine wesentliche Voraussetzung, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können.

3.1 Abweichungen vom Stundenplan

Abweichungen vom Stundenplan können z.B. eintreten bei:
  • kurzfristigen Erkrankungen
  • längerfristigen Erkrankungen
  • Mutterschutz
  • Elternzeit
  • Sonderurlaub aus dienstlichen oder privaten Anlässen
  • Abwesenheit bei Fortbildungen
  • dienstlichen Aufgaben
  • und anderen Gründen
 
3.2 „Planbare“ und „nicht planbare“ Abweichungen vom Unterrichtsplan 
 
3.2.1 „Planbare“ Abweichungen vom Unterrichtsplan
Eine vorausschauende, schulorganisatorische Jahresplanung trägt dazu bei, unsere Schulgemeinde bereits zu Schuljahresbeginn über dessen voraussichtlichen Ablauf zu informieren.
Ziel einer solchen Jahresplanung ist es, die zur Verfügung stehenden organisatorischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Erteilung des Unterrichts und damit die Lernzeit zu sichern.
Der planmäßige Unterricht sowie die außerplanmäßigen schulischen Veranstaltungen müssen dabei aufeinander abgestimmt und alle Beteiligten frühzeitig informiert werden.
Für die langfristige Planung von Vertretungsunterricht ist es förderlich, dass Klassenfahrten der Jahrgänge in einem von der Schulkonferenz beschlossenen Zeitfenster (Siehe Projektwochen) stattfinden. 
 
3.2.2 „Nicht planbare“ Abweichungen vom Unterrichtsplan
Größere Herausforderungen bereiten nicht planbare Abweichungen vom Unterrichtsplan. Hierbei handelt es sich in der Regel um kurzfristige Krankmeldungen oder sonstige Gründe, die einen (rechtzeitigen) Dienstantritt der Lehrkräfte verhindern können.
Solche nicht planbaren Absenzen werden der Schule in einem Zeitfenster von 07.00 Uhr bis 07.30 Uhr am Tag der Absenz telefonisch mitgeteilt, so dass auch kurzfristig für den aktuellen Schultag ein  Vertretungsplan erstellt werden kann
4.1 Kurzfristige Abweichungen vom Stundenplan
Der kurzfristige Vertretungsunterricht wird vorrangig durch die Verwendung der Vertretungsreserve sowie über Mehrarbeit aufgefangen. Folgende Rangfolge wird generell bei der Einsatzplanung beachtet:
  • Vertretung durch eine Fachlehrkraft bzw. Klassenlehrer*in
  • Vertretung durch Lehrkräfte, die in der jeweiligen Klasse unterrichten und in ihrem Unterrichtsfach im Stoff weiterarbeiten können,
  • allgemeine Vertretung (weder klassen- noch fachbezogen),
  • sonstige Maßnahmen wie das Koppeln von Lerngruppen oder das Auflösen von Teilgruppen.
 
4.2 Längerfristige Abweichungen vom Stundenplan
Bei länger anhaltenden Absenzen von Lehrer*innen  wird ein Dauervertretungsplan erstellt, z.T. mit temporären Anpassungen in Stundenplänen und unter Beteiligung des Lehrerrats.
Die Erstellung des Dauervertretungsplanes erfolgt unter den unter 4.1 genannten Kriterien.
Aus der Möglichkeit der Inanspruchnahme folgender Maßnahmen wird (z.T. in Absprache mit der Bezirksregierung) ausgewählt:
  • Nutzung der Vertretungsreserve
  • bezahlte Mehrarbeit
  • Ausgleich der Mehrarbeit über das schulinterne Jahresarbeitszeitkonto bei Dauervertretung möglich
  • Abordnung
  • Versetzung
  • Neueinstellung
Auch mit Mitteln, wie z.B. dem befristeten Verschieben der Stundenanteile  eines  Faches in einer Klasse, kann Unterrichtsausfällen entgegen gewirkt werden. Vorübergehend würde in einem solchen Fall ein Fach mit einem höheren Stundenanteil unterrichtet. Nach Rückkehr der absenten Lehrkraft wird der ausgefallene Stundenanteil nach Möglichkeit wieder ausgeglichen.
Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrkraft kann vorübergehend aus schulorganisatorischen Gründen um bis zu sechs Stunden über- oder unterschritten werden. Eine Überschreitung um mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der be­troffenen Person erfolgen, wenn sie über zwei Wochen hinaus andauert. Die  zusätzlich  oder  weniger  erteilten  Unterrichtsstunden  sind  innerhalb des Schuljahres auszugleichen, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr (§ 2 Absatz 4 VO zu § 93 Absatz 2 SchulG).
 
4.3 Organisatorische Regelungen 4.3.1 Organisatorische Umsetzung des Vertretungsplans
  • Alle Kolleg*innen nehmen zu Beginn ihres Dienstes in der Schule Kenntnis vom Vertretungsplan.
  • Alle Schüler*innen nehmen vor der ersten Stunde Kenntnis vom Vertretungsplan (Aushang, Fernseher).
  • In den ersten Stunden eines jeden Wochenarbeitstages stehen Vertretungspräsenzen für den spontanen Einsatz bei nicht planbaren Absenzen zur Verfügung. 
  • Für Vertretungsunterrichte in den Stunden 2 – 9 werden unter Berücksichtigung der unter 4.1 genannten Kriterien vorrangig die Kolleg*innen eingesetzt, die in den entsprechenden Unterrichtsstunden eine VB Stunde haben (s. u. „4.3.3 Gleichmäßige Verteilung der Belastungen“)
  • Zu Beginn eines jeden Schultages, spätestens vor Beginn des individuellen Unterrichts, ist der Vertretungsplan von jeder Lehrkraft zur Kenntnis zu nehmen. „Ad hoc“-Veränderungen werden aktiv von den Mitarbeitern im Orga-Büro kommuniziert.
 
4.3.2 Inhaltliche Umsetzung des Vertretungsplans
  • In der Regel, jedoch unter Berücksichtigung des tatsächlichen Absenzgrundes, stellt die abwesende Lehrkraft Planungsunterlagen / Unterrichtsmaterial per IServ zur Verfügung. 
  • Paralleles Arbeiten in den Jahrgangsfachteams sowie die parallele inhaltliche Vorbereitung von Klassenarbeiten und Tests ermöglicht die inhaltliche Vorbereitung von Vertretungsstunden unter Inanspruchnahme dieser inhaltlichen Kooperationsformen.
 
4.3.3 Unterrichtsausfälle in der Sekundarstufe II
Der  Vertretungsunterricht  in  der  Sekundarstufe  II wird in  aller  Regel  nicht  durch  eine Fachkraft  erteilt.
Um den Schüler*innen ein selbstständiges Arbeiten zu ermöglichen, bietet es sich jedoch zum Beispiel an, in der 5. Etage, der Bibliothek/Selbstlernzentrum  fachspezifisches Material bereit zu stellen.
 
Dieses haben die Schülerinnen und Schüler im Fall der Abwesenheit  ihrer  Lehrerin  oder  ihres  Lehrers zu nutzen,  um  eigenverantwortlich fachspezifische  Bearbeitungen  des  Lernstoffs  durchzuführen  (z.B.:  Wiederholungen,  Vertiefungen).
Eine Vertiefung und Verabschiedung einer detaillierten inhaltlichen Ausgestaltung dieses Teilbereiches des Vertretungskonzepts unserer Schule wird zu dem entsprechenden Zeitpunkt erfolgen.
 
4.4 Dokumentationen des Vertretungsunterrichts
Nach der Durchführung von Vertretungsunterricht ist dieser im Klassenbuch zu dokumentieren. Eine kurze Rückmeldung an den/die zu vertretenden Kollegen/in erleichtert diesem, nach Rückkehr, die kontinuierliche Fortführung des Unterrichtsganges. Die Abrechnung der Mehrarbeit erfolgt von dem/der betroffenen Kollegen/in über das Mehrarbeitsformular. Detaillierte Informationen zur individuellen Mehrarbeit stellt das Orga Büro der GVM  auf Wunsch zur Verfügung.