Un grand bonjour - liebe französische Gäste!

Neandertalmuseum2024-1

Jahrgänge 8-10 (Abteilung II)

Ansprechpartner

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

wir begrüßen Sie herzlich in der Abteilung II. Mit dem Jahrgang 8 wechselt Ihr Kind von der Abteilung I in die Abteilung II. Die Abteilung II umfasst die Jahrgänge 8-10, in der die Schülerinnen und Schüler mit einem Abschluss die Schule verlassen oder in die Oberstufe übergehen.

Folgende Abschlüsse können am Ende der 10 erreicht werden:

  • Erster Schulabschluss nach Jahrgang 9 (ESA)
  • Erweiterter Schulabschluss nach Jahrgang 10 (EESA)
  • Mittlere Schulreife (MSA)
  • Mittlere Schulreife mit der Qualifikation für die Oberstufe (MSA-Q)

 

Gemäß unseres Bildungsauftrages stehen neben dem Fokus auf die Erreichung bestmöglicher Abschlüsse auch die sozialen und pädagogischen Bildungsziele im Vordergrund. So integrieren wir mit mithilfe unserer Sozialpädagog*innen vielfältige emotionale und soziale Projekte. Das Wissen und die Kompetenzen, welche die Schülerinnen und Schüler dabei erreichen, dienen dazu sie zu gesellschaftsfähigen Heranwachsenden zu bilden.

Uns – und damit meine ich alle Akteure in der Abteilung II (Klassenlehrer*innen, Beratungslehrer*innen, Sozialpädagog*innen Berufsorientierungsberater*innen, Sonderpädagog*innen und Abteilungsleiterin) – ist es wichtig, Hand in Hand mit Ihnen als Elternteil im Boot Ihr Kind beim Lernerfolg zu unterstützen und mit einer gewissen Reife und einem Abschluss in der Tasche zu entlassen.

Wie dies im Einzelnen in der Abteilung II aussieht, finden Sie im weiteren Verlauf der Seite.

Im Namen des gesamten Teams der Abteilung II wünschen wir Ihrem Kind schon jetzt viel Erfolg und alles Gute.

Mit herzlichen Grüßen

Ebru Dolap (Abteilungsleiterin der Jahrgänge 8-10)

Beratung gehört zum schulischen Alltag. Sie wird von allen Kolleginnen und Kollegen als Teil ihrer Aufgabe wahrgenommen. Der schulische Alltag zeigt jedoch, dass der Bedarf an Beratung kaum gedeckt werden kann. In der Sekundarstufe I tragen daher die Beratungslehrerinnen Frau Reil und Herr Liebeskind (JG 5-7), Frau Weykamp, Herr Keuter und Herr Locher (JG 8-10) wesentlich dazu bei, die Beratung zu ergänzen und zu intensivieren.

 

Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit von Kolleginnen und Kollegen, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern und den Beratungslehrerinnen von großer Bedeutung. Der Erfolg von Schulberatung hängt nicht zuletzt von der möglichst konzentrierten Zusammenarbeit aller Beteiligten ab.

Die Beratungslehrer*innen nehmen vor allem die folgenden Aufgabenbereiche wahr:

Schullaufbahnberatung

  • Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie von Erziehungsberechtigten bei der Vorbereitung des Übergangs von der Grundschule in die Gesamtschule („Schnuppertag“, Schulbeginn).
  • Kooperation mit den Grundschulen.
  • Treffen mit den GrundschullehrerInnen zum internen Austausch
  • Beratung von Schülerinnen und Schülern zur Vorbereitung und Unterstützung schulischer Maßnahmen zur Förderung von Interessen und Begabungen.
  • Information über das Bildungs- und Erziehungskonzept der Gesamtschule.
  • Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern und LehrerInnen im Rahmen des VO-SF-Verfahrens.
  • Information über schulische Bildungsangebote.
  • Schullaufbahnberatung von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten im Rahmen des Wahlpflichtbereichs, Unterstützung und Begleitung bei Laufbahnentscheidungen.
  • Teilnahme an sowie Vor- und Nachbereitung der Laufbahnkonferenzen.
  • Beratung bei Wechsel des Wahlpflichtfaches.
  • Beratung bei der Integration von Seiteneinsteigern.
  • .

Beratung bei Konflikten

  • In der Klasse (Vormachtstellung, Mobbing, Tyrannisieren, Ausgrenzen, Gerüchte, kulturelle Missverständnisse u. Ä.)
  • Zwischen Schüler/innen (Ärgern, Beschimpfen, Schlagen, Sachbeschädigung, Verlust, Freund, Freundin, geschlechtsbezogene Probleme u. Ä.)
  • Zwischen Schüler*innen und Lehrkräften (Lehrer-Schüler-Spannungen, Meinungsverschiedenheiten, Fehlverhalten im Unterricht, Lehrerwechsel u. Ä.)
  • In der Familie (Desinteresse der Eltern an der schulischen Entwicklung, finanzielle Notlagen, Trennung der Eltern, Sterbefall, Misshandlungen, Missbrauch u. Ä.) – evtl. Herstellen von Kontakten zu außerschulischen Stellen.
  • Persönliche Probleme (Krankheit, mangelndes Selbstwertgefühl, Unzufriedenheit mit dem Äußeren, Beziehungsprobleme, Abgrenzungsprobleme, Konzentrationsprobleme)
  • Beratung der Eltern Bei allen o. g. Problemen werden die Eltern eingeladen, falls diese bei der Problemlösung behilflich sein können oder wollen.

Beratung bei Problemen im Lern- und Leistungsverhalten

  • Gespräche mit den Jugendlichen.
  • Gespräche mit den Eltern.
  • Gespräche mit den Klassenlehrer*innen, Fachkolleg*innen, Einzelgespräche, Gruppengespräche, Hospitationen (zuvor abgesprochene Beobachtungsaufgaben u. Ä.).
  • Informationen über Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitshaltung, zur Förderung von Eigenverantwortlichkeit und Eigeninitiative zur Unterstützung des Lernens.
  • Verfahren anwenden, die helfen, Störungen im Lern- und Leistungsverhalten zu analysieren, um SchülerInnen umsetzbare Hilfen für den Schulalltag anbieten zu können.

Probleme im Sozialverhalten, Verhaltensauffälligkeiten, Verstöße gegen die Schulordnung

  • Gespräche mit den Beteiligten (Schlichtungsgespräche).
  • Teilnahme an Konferenzen sowie deren Vor- und Nachbereitung.
  • Teilnahme am Disziplinarausschuss.
  • Evtl. Herstellung von Kontakten zu externen Beratungsstellen (Vermittlung diagnostischer und therapeutischer Hilfen).

In allen genannten Bereichen findet ein regelmäßiger Austausch mit der entsprechenden Abteilungsleitung statt. Problemfälle werden gemeinsam mit Beratungslehrkräften anderer Abteilungen besprochen.

 

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Ihr Kind hat Probleme in der Schule oder zu Hause? Wenden sie sich an das Team der Schulsozialarbeit. Wir helfen Ihnen kompetent und vertraulich!

Bei Fragen und Anregungen können Eltern, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler die Sozialpädagoginnen jederzeit ansprechen.

Jahrgänge 7/8Jahrgänge 9/10Jahrgänge 5/6
nadine.albrecht@gesamtschulevelbert.de, Tel. 299-101, Raum 101tim.heubgen@gesamtschulevelbert.de, Tel. 299-204, Raum 204maria.locher@gesamtschulevelbert.de, Tel. 299-101, Raum 101

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

in diesem Bereich findet ihr/finden Sie umfassende Informationen zur Sekundarstufe II (Oberstufe) zu folgenden Themen:

Beratung

Schwerpunkte der Schulsozialarbeit unserer Schule ist die Beratung. Sie richtet sich an einzelne Schülerinnen und Schüler, Schülergruppen, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, sowohl präventiv als auch bei konkreten Schwierigkeiten, wie persönlichen, sozialen, familiären und schulischen Problemen.

Themen können sein:

  • Erziehungsschwierigkeiten
  • Schwierigkeiten mit MitschülerInnen/ LehrerInnen
  • Mobbing /Cybermobbing
  • Konzentrationsschwierigkeiten
  • Ängste
  • Suchtproblematiken (Essstörungen, Spielsucht, Alkohol, Drogen, Rauchen, etc.)
  • Trauer nach Verlust eines Angehörigen
  • Trennung oder Scheidung der Eltern
  • unregelmäßiger Schulbesuch
  • Persönliche Schwierigkeiten (z.B. psychische Erkrankungen, etc.)

Zusammenarbeit mit inner- und außerschulischen Gremien/Institutionen

  • den Beratungsteams der einzelnen Abteilungen,
  • Lehrerkonferenzen,
  • Team-, Klassen-, Laufbahn- und Zeugniskonferenzen (bei Themen, welche die Arbeit der Sozialpädagoginnen betreffen),
  • der Schülervertretung (SV),
  • den Institutionen der Jugendhilfe, Beratungsstellen, Jugendzentren und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche,
  • dem Jugendschutz der Stadt Velbert,
  • der Fachstelle Sucht der Bergischen Diakonie Aprath,
  • dem Arbeitskreis „Netzwerk Frauen- und Mädchenarbeit“,
  • der Frauenberatungsstelle,
  • Stadtteilkonferenzen,
  • „Runde Tische“, an denen alle mit einer Schülerin bzw. einem Schüler arbeitenden Institutionen und die Eltern teilnehmen.

Freizeitbereich

Die SchulsozialarbeiterInnen gestalten den außerunterrichtlichen Bereich mit durch:

  • Arbeitsgemeinschaften,
  • offene Angebote im Mädchenraum,
  • offene Angebote in den Freizeiträumen.

Die Gesamtschule vergibt in der Sekundarstufe I verschiedene Abschlüsse und zusätzlich eine Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, die hier mit Hilfe von Faustregeln dargestellt werden. Ob ein Abschluss bzw. eine Berechtigung tatsächlich erreicht wird oder nicht, hängt häufig vom einzelnen Notenbild und vor allem von verschiedenen, teilweise komplizierten Ausgleichsregelungen ab, die hier nicht alle ausgeführt werden können. Genauere Informationen erhält man unter schulministerium.nrw.de. Außerdem gibt es für Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern die Möglichkeit zur individuellen Beratung durch den Abteilungsleiter oder die Beratungslehrerin.

Zunächst gilt für alle Abschlüsse die Unterscheidung verschiedener Fächergruppen: Fächergruppe 1 („Hauptfächer“) und Fächergruppe 2 („Nebenfächer“). Als Faustregel kann man sich merken:

In der Fächergruppe 1 darf man sich nur eine Minderleistung erlauben, um den angestrebten Abschluss erreichen zu können. In der Fächergruppe 2 sind unter Umständen mehrere Minderleistungen möglich.

1. Erster Schulabschluss nach der 9. Klasse (ESA):

Schülerinnen und Schüler erreichen den ESA, wenn sie in allen Fächern ausreichende Leistungen erzielen. Dabei ist die Zugehörigkeit zu Erweiterungskursen (E-Kursen) oder Grundkursen (G-Kursen) unerheblich. Zwei mangelhafte Leistungen bleiben bei der Vergabe des Abschlusses unberücksichtigt. Zur Fächergruppe 1 gehören nur die Fächer Deutsch und Mathematik; hier darf also nur eine mangelhafte Leistung erreicht werden. Die Note der zweiten Fremdsprache (Französisch oder Latein) bleibt bei der Vergabe des ESA unberücksichtigt. Mit der Vergabe des Abschlusses ist immer die Versetzung in Klasse 10 verbunden.

2. Erster erweiterter Schulabschluss der 10. Klasse (EESA)

Voraussetzung für den EESA ist die Zugehörigkeit zu G-Kursen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Chemie. Schülerinnen und Schüler erreichen den EESA, wenn sie in allen Fächern ausreichende Leistungen erzielen. Zwei mangelhafte Leistungen bleiben bei der Vergabe des Abschlusses unberücksichtigt. Zur Fächergruppe 1 gehören die Fächer Deutsch, Mathematik, Bereich Naturwissenschaften (eine Durchschnittsnote aus den Fächern Biologie, Chemie und Physik) und Bereich Arbeitslehre (eine Durchschnittsnote aus den Fächern Wirtschaftslehre, Hauswirtschaft und Technik); hier darf also nur eine mangelhafte Leistung erreicht werden.

3. Mittlerer Schulabschluss nach der 10. Klasse (MSA)

Voraussetzung für den MSA ist die Zugehörigkeit zu mindestens zwei E-Kursen und höchstens zwei G-Kursen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Chemie. Schülerinnen und Schüler erreichen den MSA, wenn sie in den E-Kursen ausreichende Leistungen und in den G-Kursen befriedigende Leistungen erzielen. Die übrigen Fächer müssen zwei befriedigende, sonst ausreichende Noten enthalten. Zur Fächergruppe 1 gehören die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Wahlpflichtbereich 1. Hier darf nur eine Minderleistung (also beispielsweise eine ausreichende Leistung im G-Kurs oder eine mangelhafte Leistung im E-Kurs) erzielt werden, die durch ein anderes Fach derselben Fächergruppe ausgeglichen werden muss.

4. Mittlerer Schulabschluss nach der 10. Klasse mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe (MSA-Q)

Voraussetzung für den MSA-Q ist die Zugehörigkeit zu mindestens drei E-Kursen und höchstens einem G-Kurs in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Chemie. Schülerinnen und Schüler erreichen den MSA-Q, wenn sie in den E-Kursen befriedigende Leistungen und in dem G-Kurs gute Leistungen erzielen. Die übrigen Fächer müssen befriedigende Noten enthalten. Zur Fächergruppe 1 gehören die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Wahlpflichtbereich 1. Hier darf nur eine Minderleistung (also beispielsweise eine befriedigende Leistung im G-Kurs oder eine ausreichende Leistung im E-Kurs) erzielt werden, die durch ein anderes Fach derselben Fächergruppe ausgeglichen werden muss.

Zur besseren Übersicht hier noch einmal die verschiedenen Abschlüsse in Tabellenform:

5. Nachprüfungen

Grundsätzlich sind Nachprüfungen nur möglich, wenn die Verbesserung einer Note in einem Fach mit einer Minderleistung zum angestrebten Abschluss führt.

In der Klasse 10 sind Nachprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik wegen der Zentralen Prüfungen in 10 (ZP10) nicht möglich.

6. Elterninformation

Ab dem Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 9 erhalten Eltern jeweils mit dem Zeugnis eine sogenannte Prognose über den Schulabschluss. Diese sagt aus, welchen Schulabschluss die Schülerin/der Schüler bei gleichbleibenden Leistungen voraussichtlich am Ende der Klasse 10 erreichen wird.

Die Berufsorientierung an der GEV richtet sich nach den Vorgaben der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW“.

In dieser sind die Standardelemente für die berufliche Orientierung an Schulen festgeschrieben.

Konkret finden sich die Phasen der Berufsorientierung an der Schule wie folgt wieder:

 

Jahrgang 8:

  • Einführung des Portfolioinstruments „Berufswahlpass(= BWP)
  • Durchführung und Auswertung der Potenzialanalyse durch die Mitarbeiter des Trägers WIPA
  • Teilnahme an einer trägergestützten 3-tägigen Berufsfelderkundung, die sich nach den Ergebnissen der Potenzialanalyse richtet
  • Projektwoche (M+E-Infotruck der Metallindustrie, Betriebsbesichtigungen, Bewerbungstraining, BIZ, DASA …)
  • Möglichkeit zur Teilnahme am Girls´-Boys´-Day
  • freiwillige Teilnahme am Sozialen Tag
  • Möglichkeit der Teilnahme an der Schulveranstaltung MINT-Tag
  • Vorbereitung auf das Schülerbetriebspraktikum (= SBP)
  • Teilnahme an der Schulveranstaltung BOB (= Berufsorientierungsbörse)

 

Jahrgang 9:

  • Bewerbungstraining
  • Suche nach eine SBP.Platz
  • Absolvieren des 3-wöchigen SBP
  • Erstellen einer Praktikumsmappe
  • Möglichkeit für ausgewählte Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an berufsorientierenden Praxiskursen beim Träger WIPA oder Langzeitpraktika (= LZP)
  • Festhalten der Ergebnisse im BWP und in den Anschlussvereinbarungen

 

Jahrgang 10:

  • Beratung durch die Arbeitsagentur Velbert, der 1x wöchentlich (Montag) im Berufsorientierungsbüro