Die Schullaufbahnen an unserer GVM sind lange offen.
Was bedeutet das?
Unsere Jahrgänge 5 und 6 sind als „Orientierungsstufen“ angelegt, keine Erprobungsstufen. Das bedeutet, dass kein Kind den Jahrgang, seine Klasse oder gar die Schule verlassen muss – „Abschulungen“ gibt es bei uns nicht. Bis zur Klasse 9 bleibt daher auch kein Kind bei uns „sitzen“.
Mindestens einmal pro Halbjahr beraten wir Sie und Ihr Kind, welchen Abschluss es aktuell erwerben kann und welche Voraussetzungen Ihr Kind für einen höheren Abschluss benötigt.
Ihr Kind kann grundsätzlich alle anerkannten Schulabschlüsse bei uns erwerben.
Dabei vergeben wir in der Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10) folgende Abschlüsse:
-
- der Erste Schulabschluss (nach Klasse 9, vormals Hauptschulabschluss)
-
- der Erweiterte Erste Schulabschluss (nach Klasse 10, vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
-
- der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife)
In der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe – Klassen 11 – 13 bzw. EF, Q1 und Q2) vergeben wir folgende Abschlüsse:
- der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife)
-
- Allgemeine Hochschulreife (AHR – berechtigt zum Studium an allen in- und ausländischen Universitäten – nach Klasse 13)
-
- Fachhochschulreife (FHR – nach Klasse 12)
