Aufnahme in die Gesamtschule
Nach § 46 des „Schulgesetzes von Nordrhein-Westfalen“ (§ 46 SchG) entscheidet der Schulleiter über die Aufnahme in die Schule. Gäbe es genügend Gesamtschulen, könnte jedes Kind aufgenommen werden, das in die Klasse 5 versetzt ist. Bei Anmeldeüberhängen allerdings muss nach Kriterien entschieden werden, die ein ausgewogenes Verhältnis der Schüler/innenpopulation sichern. Kriterien: Es besteht ein ausgewogenes […]