Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder
Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder ist rückwirkend zum 1. Januar 2011 eingeführt worden.
Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können u. a. Leistungen beantragen für:
- eintägige Schulausflüge
- mehrtägige Klassenfahrten
- den persönlichen Schulbedarf
- die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule
- Lernförderungen (Nachhilfe)
- die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule (Mensaessen)
- die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (Vereinsmitgliedschaft)
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums.
Erläuterungen zum Bildungs- und Teilhabepaket sind in einer pdf-Datei für Wohngeldempfänger zusammengestellt.
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