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Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder

Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder ist rückwirkend zum 1. Januar 2011 eingeführt worden.

Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können u. a. Leistungen beantragen für:

  • eintägige Schulausflüge
  • mehrtägige Klassenfahrten
  • den persönlichen Schulbedarf
  • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule
  • Lernförderungen (Nachhilfe)
  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule (Mensaessen)
  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (Vereinsmitgliedschaft)

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums.

Erläuterungen zum Bildungs- und Teilhabepaket sind in einer pdf-Datei für Wohngeldempfänger zusammengestellt.

 

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