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Regelungen beim Fehlen von Schüler*innen in den Jahrgangsstufen 5 - 7

Liebe Eltern,

Sie wissen, dass nach §§ 42 und 43 Schulgesetz NRW jeder Schüler verpflichtet ist, „regelmäßig und pünktlich am Unterricht und an den sonstigen verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen“. Falls Ihr Kind einmal erkrankt, bitten wir Sie, folgende Regelungen zu beachten, die dazu dienen sollen, Missverständnisse bezüglich des Entschuldigungsverfahrens und Irritationen wegen unentschuldigter Fehlstunden auf dem Zeugnis zu vermeiden.

Die Schüler*innen besitzen eine Schülerkladde, in welche die Erziehungsberechtigten die Entschuldigung bei Krankheit eintragen. Nutzen Sie hierzu bitte den Abschnitt für Entschuldigungsvermerke, der sich am Ende der Kladde befindet. Die Schüler*innen legen am ersten Schultag nach der Abwesenheit dem Klassenlehrer die Schülerkladde vor und lassen den Entschuldigungsvermerk abzeichnen. Wenn Unterricht im Wahlpflichtbereich oder im Förderunterricht versäumt wurde, muss die Entschuldigung auch den Lehrern dieser Fächer vorgelegt werden. Erst die Unterschriften gewährleisten, dass die Entschuldigung vermerkt wurde.

Die Schülerkladde soll mindestens acht Wochen nach Beendigung des Schuljahres aufbewahrt werden, weil sie bei Unstimmigkeiten als Nachweis dient.

Am ersten Fehltag muss die Krankmeldung Ihres Kindes morgens früh telefonisch oder per Mail im Schülersekretariat erfolgen. Bei längerfristigem Fehlen muss am zweiten Tag zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung der Eltern durch einen Eintrag in der Schülerkladde erfolgen. Ab dem dritten Fehltag ist die Vorlage eines ärztlichen Attests nötig.

Verlässt eine Schülerin / ein Schüler im Laufe des Morgens wegen Krankheit die Schule, so meldet sie / er sich beim jeweiligen Lehrer ab und holt im Sekretariat ein für diesen Fall gültiges Formular. Erst nach telefonischer Information der Eltern durch das Schülersekretariat darf Ihr Kind nach Hause gehen. Bitte unterzeichnen Sie das Entschuldigungsformular und geben es Ihrem Sohn / Ihrer Tochter nach der Genesung für den Klassenlehrer mit.

Beurlaubungen beantragen Sie bitte ebenfalls beim Klassenlehrer.

Zuletzt möchten wir noch darauf hinweisen, dass bei einer Erkrankung am letzten Schultag vor Ferienbeginn oder am ersten Schultag danach grundsätzlich ein ärztliches Attest erforderlich ist.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Juliane Telser

Abteilungsleitung I (Jahrgänge 5-7)

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