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Abschlüsse in der Sekundarstufe I

Die Gesamtschule vergibt in der Sekundarstufe I verschiedene Abschlüsse und zusätzlich eine Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, die hier mit Hilfe von Faustregeln dargestellt werden. Ob ein Abschluss bzw. eine Berechtigung tatsächlich erreicht wird oder nicht, hängt häufig vom einzelnen Notenbild und vor allem von verschiedenen, teilweise komplizierten Ausgleichsregelungen ab, die hier nicht alle ausgeführt werden können. Genauere Informationen erhält man unter schulministerium.nrw.de. Außerdem gibt es für Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern die Möglichkeit zur individuellen Beratung durch den Abteilungsleiter oder die Beratungslehrerin.

Zunächst gilt für alle Abschlüsse die Unterscheidung verschiedener Fächergruppen: Fächergruppe 1 („Hauptfächer") und Fächergruppe 2 („Nebenfächer"). Als Faustregel kann man sich merken:

In der Fächergruppe 1 darf man sich nur eine Minderleistung erlauben, um den angestrebten Abschluss erreichen zu können. In der Fächergruppe 2 sind unter Umständen mehrere Minderleistungen möglich.

1. Hauptschulabschluss nach der 9. Klasse (HA9):

Schülerinnen und Schüler erreichen den HA9, wenn sie in allen Fächern ausreichende Leistungen erzielen. Dabei ist die Zugehörigkeit zu Erweiterungskursen (E-Kursen) oder Grundkursen (G-Kursen) unerheblich. Zwei mangelhafte Leistungen bleiben bei der Vergabe des Abschlusses unberücksichtigt. Zur Fächergruppe 1 gehören nur die Fächer Deutsch und Mathematik; hier darf also nur eine mangelhafte Leistung erreicht werden. Die Note der zweiten Fremdsprache (Französisch oder Latein) bleibt bei der Vergabe des HA9 unberücksichtigt. Mit der Vergabe des Abschlusses ist immer die Versetzung in Klasse 10 verbunden.

2. Hauptschulabschluss nach der 10. Klasse (HA10)

Voraussetzung für den HA10 ist die Zugehörigkeit zu G-Kursen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Chemie. Schülerinnen und Schüler erreichen den HA10, wenn sie in allen Fächern ausreichende Leistungen erzielen. Zwei mangelhafte Leistungen bleiben bei der Vergabe des Abschlusses unberücksichtigt. Zur Fächergruppe 1 gehören die Fächer Deutsch, Mathematik, Bereich Naturwissenschaften (eine Durchschnittsnote aus den Fächern Biologie, Chemie und Physik) und Bereich Arbeitslehre (eine Durchschnittsnote aus den Fächern Wirtschaftslehre, Hauswirtschaft und Technik); hier darf also nur eine mangelhafte Leistung erreicht werden.

3. Mittlerer Schulabschluss nach der 10. Klasse (FOR)

Voraussetzung für den FOR ist die Zugehörigkeit zu mindestens zwei E-Kursen und höchstens zwei G-Kursen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Chemie. Schülerinnen und Schüler erreichen den FOR, wenn sie in den E-Kursen ausreichende Leistungen und in den G-Kursen befriedigende Leistungen erzielen. Die übrigen Fächer müssen zwei befriedigende, sonst ausreichende Noten enthalten. Zur Fächergruppe 1 gehören die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Wahlpflichtbereich 1. Hier darf nur eine Minderleistung (also beispielsweise eine ausreichende Leistung im G-Kurs oder eine mangelhafte Leistung im E-Kurs) erzielt werden, die durch ein anderes Fach derselben Fächergruppe ausgeglichen werden muss.

4. Mittlerer Schulabschluss nach der 10. Klasse mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe (FORQ)

Voraussetzung für den FORQ ist die Zugehörigkeit zu mindestens drei E-Kursen und höchstens einem G-Kurs in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Chemie. Schülerinnen und Schüler erreichen den FORQ, wenn sie in den E-Kursen befriedigende Leistungen und in dem G-Kurs gute Leistungen erzielen. Die übrigen Fächer müssen befriedigende Noten enthalten. Zur Fächergruppe 1 gehören die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Wahlpflichtbereich 1. Hier darf nur eine Minderleistung (also beispielsweise eine befriedigende Leistung im G-Kurs oder eine ausreichende Leistung im E-Kurs) erzielt werden, die durch ein anderes Fach derselben Fächergruppe ausgeglichen werden muss.

Zur besseren Übersicht hier noch einmal die verschiedenen Abschlüsse in Tabellenform:

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5. Nachprüfungen

Grundsätzlich sind Nachprüfungen nur möglich, wenn die Verbesserung einer Note in einem Fach mit einer Minderleistung zum angestrebten Abschluss führt.

In der Klasse 10 sind Nachprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik wegen der Zentralen Prüfungen in 10 (ZP10) nicht möglich.

6. Elterninformation

Ab dem Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 9 erhalten Eltern jeweils mit dem Zeugnis eine sogenannte Prognose über den Schulabschluss. Diese sagt aus, welchen Schulabschluss die Schülerin/der Schüler bei gleichbleibenden Leistungen voraussichtlich am Ende der Klasse 10 erreichen wird.

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