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Ablauf der schulischen Selbsttestungen und Versäumnisse - Kontaktpersonen

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen, bitte beachten Sie / beachtet folgendes Verfahren bei positiven schulischen Selbsttestergebnissen A) bzw. bei Nichtteilnahme an den schulischen Testungen z.B. durch Krankheit B):

A) Schüler*innen nehmen an den wöchentlichen Selbsttestungen teil:

1. Durchführung der Selbsttestungen an den Testtagen Mo + Mi + Fr i.d.R. in der ersten Stunde (SII ist über Ausnahmen informiert).
2. Bei positivem Selbsttest:
- Die Lehrkraft informiert das Schülersekretariat unter Tel. 110 / 133 - Angabe von Name / Klasse zwecks Information der Eltern
- Die Lehrkraft informiert den betroffenen Schüler, dass er sich unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und dessen Ergebnis telefonisch an die Schule übermitteln muss.
3. Der betroffene Schüler begibt sich selbständig auf den Heimweg (i.d.R. Schüler*innen der Jg. 7-SII) oder wartet vor dem Haupteingang auf Abholung durch die Eltern (i.d.R. Schüler*innen der Jg. 5-6)

4. Das Schülersekretariat informiert BLL + Klassenlehrer*innen.
5. Die Klassenlehrer*innen beginnen umgehend mit der Feststellung der Kontaktpersonen (z.Z. - unmittelbare Sitznachbarn seitlich sowie davor und dahinter – 2 Tage rückwirkend) anhand der Sitzpläne (Sitzpläne sind in I-SERV hinterlegt!) und senden die Kontakte (Name, Vorname, Klasse) an das Schülersekretariat .
6. WICHTIG: Unmittelbare Kontaktpersonen müssen zunächst nicht nach Hause geschickt werden - es sei denn, sie leben im selben Haushalt.
7. Die Klassenlehrer*innen informieren Kolleg*innen zwecks Aufgabenversorgung von Schüler*innen, die sich in Quarantäne befinden.

B) Schüler*innen verpassen den Termin der schulischen Selbsttestung durch Krankheit o.ä.:

1. Diese Schüler*innen dürfen an Tagen ohne schulische Selbsttestungen (also Di, Do) nur mit negativem Bürgertest / Schnelltest wieder in die Schule. Diesen müssen sie beim erstmaligen (Wieder) Betreten der Schule im Schülersekretariat vorlegen. Dort wird er erfasst und dokumentiert. Der Nachweis verbleibt beim Schüler. Jedem Fachlehrer ist der Negativtest ebenfalls vorzulegen.
2. Kommen Schüler*innen das erste Mal am Tag des nächsten schulischen Selbsttestes wieder in die Schule, nehmen sie natürlich an diesem Test teil und müssen keinen Bürgertest vorlegen.

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