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Unterricht bei Schneefall?

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

Generell gilt folgende Rechtslage in NRW:

"Bei plötzlich eintretenden extremen Witterungsverhältnissen – also zum Beispiel bei starkem Schneefall – entscheiden morgens die Eltern, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst."

Wichtig ist, dass alle Schüler*innen sicher zur Schule kommen können!

Wenn sich Eltern dafür entscheiden, ihr Kind nicht zur Schule zu schicken, muss die Schule darüber telefonisch oder per Krankmeldebutton auf der Homepage informiert werden.

Regelung im Schulgesetz NRW: § 43 Absatz 2

Das Gleiche gilt auch für die volljährigen Schülerinnen und Schüler, die sich entscheiden, aufgrund der extremen Witterungsverhältnisse nicht zur Schule zu gehen. Da das Nichterscheinen in der Schule in derartigen Fällen entschuldigt ist, können Schülerinnen und Schülern hieraus auch keine negativen Konsequenzen entstehen.

Für versäumte Klassenarbeiten bieten die Schulen einen Nachschreibetermin an.

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