Entschuldigungsverfahren Abteilung II
Was mache ich als Elternteil, wenn mein Kind krankheitsbedingt nicht zur Schule gehen kann und zudem eine Klassenarbeit verpasst?
- Bitte melden Sie ihr Kind morgens bis 7:50 Uhr im Sekretariat unter 02051/299-110 oder -133 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ab und hinterlegen eine kurze Begründung.
- Am Tag des Wiedererscheinens in der Schule bringt ihr Kind eine Entschuldigung der Eltern mit und legt sie dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin vor. Bei längeren Erkrankungen legt ihr Kind ein ärztliches Attest vor.
- Sollte ihr Kind in der Mensa essen und länger als drei aufeinanderfolgende Tage fehlen, sammeln Sie bitte die Marken. Nur dann kann das Essensgeld am Ende des Schuljahres erstattet werden.
Liegt uns keine Entschuldigung vor, überprüft die Schule gemäß §6 Absatz 5 der APO S1 die Sachlage, so dass im Falle einer Klassenarbeit der Schüler ggf. das Recht auf einen Nachschreibetermin verliert und die fehlende Leistung mit „ungenügend“ bewertet wird.
Wir weisen auch daraufhin, dass das Fehlen ohne Entschuldigung über drei Tage oder 20 Schulstunden in einem Monat eine Schulpflichtverletzung ist. Auch in solchen Fällen geht die Schule der Sachlage nach. Bei anhaltender Schulpflichtverletzung folgt die Meldung an die Schulbehörde.
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