Schulethos
Unsere Grundregeln für ein positives Miteinander im Schulalltag
1. Wir reden respektvoll und höflich miteinander.
2. Gewalt in jeglicher Form, sei es verbal, seelisch oder körperlich dulden wir nicht. Wir geben jedem Schüler, jeder Schülerin das Gefühl in der Schulgemeinde willkommen zu sein.
3. Wir achten darauf, dass keiner belästigt, eingeschüchtert, verspottet oder ins Lächerliche gezogen wird; mit anderen Worten " gemobbt" wird. Wir sind hilfsbereit und schließen niemanden aus.
4. Wir kommen pünktlich und mit allen Schulsachen sowie Hausaufgaben in den Unterricht.
5. Wir respektieren die Unterrichtszeit als wertvolle Lernzeit für sich und Andere. Wir stören nicht das Unterrichtsgeschehen und arbeiten produktiv mit. Wir passen auf und tragen mit Beiträgen bei.
6. Wir respektieren das Eigentum der Schule und der Schulgemeinde. Vorsätzliche Sachbeschädigung wird nicht geduldet.
7. Wir sorgen gemeinsam für ein sauberes Schulgebäude und Schulgelände.
8. Kaugummi kauen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Speisen und Getränke, die in der Mensa gekauft werden, müssen grundsätzlich dort oder im Außenbereich verzehrt werden.
9. Rauchen ist generell verboten.
10. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind elektronische Geräte, wie Handys und IPods, etc. grundsätzlich ausgeschaltet in einer Tasche. Wird gegen die Handyregel verstoßen, muss das Handy abgegeben und darf i.d.R. erst im Anschluss der 9. Stunde im Sekretariat abgeholt werden.
Wir handeln bei Verstößen gegen unser Schulethos
Bevor wir Konsequenzen ergreifen wägen wir den Grad des Verstoßes ab und greifen zu folgenden erzieherischen und disziplinarischen Maßnahmen nach §53 Abs. 2 SchulG:
Erzieherische Maßnahmen:
a) Ermahnung (mündlich)
b) Gespräch zwischen Lehrer und Schüler
c) Mitteilung an Eltern und Erziehungsberechtigte
d) Nacharbeit unter Aufsicht (NuA)
e) Mitteilung an Eltern und Erziehungsberechtigte mit der Bitte um Gespräch
Ordnungsmaßnahme:
a) Schriftlicher Verweis
b) Überweisung in die Parallelklasse
c) Ausschluss aus dem Unterricht
d) Androhung der Entlassung
e) Entlassung
Ordnungswidrigkeit:
Mitteilung an die Schulaufsicht mit Androhung eines Bußgeldverfahrens bei Vernachlässigung der Schulpflicht (z.B. bei unentschuldigtem Fehlen über einen längeren Zeitraum)
Zugriffe: 1937