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Schulethos

Unsere Grundregeln für ein positives Miteinander im Schulalltag

1. Wir reden respektvoll und höflich miteinander.

2. Gewalt in jeglicher Form, sei es verbal, seelisch oder körperlich dulden wir nicht. Wir geben jedem Schüler, jeder Schülerin das Gefühl in der Schulgemeinde willkommen zu sein.

3. Wir achten darauf, dass keiner belästigt, eingeschüchtert, verspottet oder ins Lächerliche gezogen wird; mit anderen Worten " gemobbt" wird. Wir sind hilfsbereit und schließen niemanden aus.

4. Wir kommen pünktlich und mit allen Schulsachen sowie Hausaufgaben in den Unterricht. 

5. Wir respektieren die Unterrichtszeit als wertvolle Lernzeit für sich und Andere. Wir stören nicht das Unterrichtsgeschehen und arbeiten produktiv mit. Wir passen auf und tragen mit Beiträgen bei.

6. Wir respektieren das Eigentum der Schule und der Schulgemeinde. Vorsätzliche Sachbeschädigung wird nicht geduldet.

7. Wir sorgen gemeinsam für ein sauberes Schulgebäude und Schulgelände.

8. Kaugummi kauen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Speisen und Getränke, die in der Mensa gekauft werden, müssen grundsätzlich dort oder im Außenbereich verzehrt werden.

9. Rauchen ist generell verboten.

10. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind elektronische Geräte, wie Handys und IPods, etc. grundsätzlich ausgeschaltet in einer Tasche. Wird gegen die Handyregel verstoßen, muss das Handy abgegeben und darf i.d.R. erst im Anschluss der 9. Stunde im Sekretariat abgeholt werden.

Wir handeln bei Verstößen gegen unser Schulethos

Bevor wir Konsequenzen ergreifen wägen wir den Grad des Verstoßes ab und greifen zu folgenden erzieherischen und disziplinarischen Maßnahmen nach §53 Abs. 2 SchulG:

Erzieherische Maßnahmen:

a) Ermahnung (mündlich)

b) Gespräch zwischen Lehrer und Schüler

c) Mitteilung an Eltern und Erziehungsberechtigte

d) Nacharbeit unter Aufsicht (NuA)

e) Mitteilung an Eltern und Erziehungsberechtigte mit der Bitte um Gespräch

Ordnungsmaßnahme:

a) Schriftlicher Verweis

b) Überweisung in die Parallelklasse

c) Ausschluss aus dem Unterricht

d) Androhung der Entlassung

e) Entlassung

Ordnungswidrigkeit:

Mitteilung an die Schulaufsicht mit Androhung eines Bußgeldverfahrens bei Vernachlässigung der Schulpflicht (z.B. bei unentschuldigtem Fehlen über einen längeren Zeitraum)

Entschuldigungsverfahren Abteilung II

 Was mache ich als Elternteil, wenn mein Kind krankheitsbedingt nicht zur Schule gehen kann und zudem eine Klassenarbeit verpasst?

  • Bitte melden Sie ihr Kind morgens bis 7:50 Uhr im Sekretariat unter 02051/299-110 oder -133 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ab und hinterlegen eine kurze Begründung.
  • Am Tag des Wiedererscheinens in der Schule bringt ihr Kind eine Entschuldigung der Eltern mit und legt sie dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin vor. Bei längeren Erkrankungen legt ihr Kind ein ärztliches Attest vor.
  • Sollte ihr Kind in der Mensa essen und länger als drei aufeinanderfolgende Tage fehlen, sammeln Sie bitte die Marken. Nur dann kann das Essensgeld am Ende des Schuljahres erstattet werden.

 Liegt uns keine Entschuldigung vor, überprüft die Schule gemäß §6 Absatz 5 der APO S1 die Sachlage, so dass im Falle einer Klassenarbeit der Schüler ggf. das Recht auf einen Nachschreibetermin verliert und die fehlende Leistung mit „ungenügend“ bewertet wird.

Wir weisen auch daraufhin, dass das Fehlen ohne Entschuldigung über drei Tage oder 20 Schulstunden in einem Monat eine Schulpflichtverletzung ist. Auch in solchen Fällen geht die Schule der Sachlage nach. Bei anhaltender Schulpflichtverletzung folgt die Meldung an die Schulbehörde.

Beratung Abteilung II

Die Beratungslehrer*innen der Abteilung II stehen Schüler*innen, Eltern und auch den Kolleg*innen beratend und unterstützend zur Seite. Zu den Beratungsschwerpunkten gehören Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Fragen zur Bildungsbiografie und den an der Gesamtschule möglichen Abschlüssen, Prüfungsangst und Probleme im privaten Umfeld.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die enge innerschulische Zusammenarbeit, z.B. mit den Klassenlehrer*innen, der Abteilungsleiter*in, den Sozialpädagog*innen, den Sonderpädagog*innen oder den Koordinator*innen der Studien- und Berufsorientierung.

Ebenfalls gehört zu den Aufgaben der Beratungslehrkräfte die außerschulische Netzwerkarbeit hinsichtlich der Berufsorientierung oder der familiären Unterstützung.

Informationen für Eltern und SchülerInnen - Abteilung II

 

 

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Abschlüsse in der Sekundarstufe I

Die Gesamtschule vergibt in der Sekundarstufe I verschiedene Abschlüsse und zusätzlich eine Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, die hier mit Hilfe von Faustregeln dargestellt werden. Ob ein Abschluss bzw. eine Berechtigung tatsächlich erreicht wird oder nicht, hängt häufig vom einzelnen Notenbild und vor allem von verschiedenen, teilweise komplizierten Ausgleichsregelungen ab, die hier nicht alle ausgeführt werden können. Genauere Informationen erhält man unter schulministerium.nrw.de. Außerdem gibt es für Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern die Möglichkeit zur individuellen Beratung durch den Abteilungsleiter oder die Beratungslehrerin.

Zunächst gilt für alle Abschlüsse die Unterscheidung verschiedener Fächergruppen: Fächergruppe 1 („Hauptfächer") und Fächergruppe 2 („Nebenfächer"). Als Faustregel kann man sich merken:

In der Fächergruppe 1 darf man sich nur eine Minderleistung erlauben, um den angestrebten Abschluss erreichen zu können. In der Fächergruppe 2 sind unter Umständen mehrere Minderleistungen möglich.

1. Hauptschulabschluss nach der 9. Klasse (HA9):

Schülerinnen und Schüler erreichen den HA9, wenn sie in allen Fächern ausreichende Leistungen erzielen. Dabei ist die Zugehörigkeit zu Erweiterungskursen (E-Kursen) oder Grundkursen (G-Kursen) unerheblich. Zwei mangelhafte Leistungen bleiben bei der Vergabe des Abschlusses unberücksichtigt. Zur Fächergruppe 1 gehören nur die Fächer Deutsch und Mathematik; hier darf also nur eine mangelhafte Leistung erreicht werden. Die Note der zweiten Fremdsprache (Französisch oder Latein) bleibt bei der Vergabe des HA9 unberücksichtigt. Mit der Vergabe des Abschlusses ist immer die Versetzung in Klasse 10 verbunden.

2. Hauptschulabschluss nach der 10. Klasse (HA10)

Voraussetzung für den HA10 ist die Zugehörigkeit zu G-Kursen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Chemie. Schülerinnen und Schüler erreichen den HA10, wenn sie in allen Fächern ausreichende Leistungen erzielen. Zwei mangelhafte Leistungen bleiben bei der Vergabe des Abschlusses unberücksichtigt. Zur Fächergruppe 1 gehören die Fächer Deutsch, Mathematik, Bereich Naturwissenschaften (eine Durchschnittsnote aus den Fächern Biologie, Chemie und Physik) und Bereich Arbeitslehre (eine Durchschnittsnote aus den Fächern Wirtschaftslehre, Hauswirtschaft und Technik); hier darf also nur eine mangelhafte Leistung erreicht werden.

3. Mittlerer Schulabschluss nach der 10. Klasse (FOR)

Voraussetzung für den FOR ist die Zugehörigkeit zu mindestens zwei E-Kursen und höchstens zwei G-Kursen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Chemie. Schülerinnen und Schüler erreichen den FOR, wenn sie in den E-Kursen ausreichende Leistungen und in den G-Kursen befriedigende Leistungen erzielen. Die übrigen Fächer müssen zwei befriedigende, sonst ausreichende Noten enthalten. Zur Fächergruppe 1 gehören die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Wahlpflichtbereich 1. Hier darf nur eine Minderleistung (also beispielsweise eine ausreichende Leistung im G-Kurs oder eine mangelhafte Leistung im E-Kurs) erzielt werden, die durch ein anderes Fach derselben Fächergruppe ausgeglichen werden muss.

4. Mittlerer Schulabschluss nach der 10. Klasse mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe (FORQ)

Voraussetzung für den FORQ ist die Zugehörigkeit zu mindestens drei E-Kursen und höchstens einem G-Kurs in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Chemie. Schülerinnen und Schüler erreichen den FORQ, wenn sie in den E-Kursen befriedigende Leistungen und in dem G-Kurs gute Leistungen erzielen. Die übrigen Fächer müssen befriedigende Noten enthalten. Zur Fächergruppe 1 gehören die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Wahlpflichtbereich 1. Hier darf nur eine Minderleistung (also beispielsweise eine befriedigende Leistung im G-Kurs oder eine ausreichende Leistung im E-Kurs) erzielt werden, die durch ein anderes Fach derselben Fächergruppe ausgeglichen werden muss.

Zur besseren Übersicht hier noch einmal die verschiedenen Abschlüsse in Tabellenform:

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5. Nachprüfungen

Grundsätzlich sind Nachprüfungen nur möglich, wenn die Verbesserung einer Note in einem Fach mit einer Minderleistung zum angestrebten Abschluss führt.

In der Klasse 10 sind Nachprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik wegen der Zentralen Prüfungen in 10 (ZP10) nicht möglich.

6. Elterninformation

Ab dem Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 9 erhalten Eltern jeweils mit dem Zeugnis eine sogenannte Prognose über den Schulabschluss. Diese sagt aus, welchen Schulabschluss die Schülerin/der Schüler bei gleichbleibenden Leistungen voraussichtlich am Ende der Klasse 10 erreichen wird.

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